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PPR-Verfahren

  1. Der Flugbetrieb am UL-Flugplatz Pretzschendorf erfolgt in Abhängigkeit der Witterung ganzjährig ohne feste Öffnungszeiten und in der Regel ohne Anwesenheit eines Betriebsleiters („alt“=Flugleiter auf unkontrolliertem Flugplatz)

    Gemäß Genehmigung des SLP Pretzschendorf ist eine Benutzung zulässig für:
    - Luftsportgeräte außer Sprungfallschirme
    - Betriebszeit „Tag“, also von BCMT bis ECET

    Der Einsatz eines Betriebsleiters ist in folgenden Fällen erforderlich und vorgesehen:
    - bei Flugbetrieb mit Luftfahrzeugen ohne Flugfunk*,
    - auf Anforderung eines Luftfahrzeugführers oder Fernpiloten
    - für Nutzer des SLP, die vom Flugbetrieb ohne Betriebsleiter ausgeschlossen sind

    Es gilt ausschließlich PPR-Regelung, d. h. es ist für nicht vereinsangehörige Luftfahrzeugführer eine vorherige Genehmigung erforderlich.

  2. Für den Erhalt der PPR-Genehmigung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
    1. geplant: Antrag per E-Mail an ppr@ul-flugplatz-pretzschendorf.de 
      Der Antrag muss minimal folgende Angaben enthalten:
      PIC: Name, Vorname; Typ Luftfahrzeug; Rufzeichen; voraussichtliche Ankunftszeit.
      Wenn dem Antrag nichts entgegensteht kommt die Antwort als Mail mit ggf. aktueller Anfluginformation und einem vorab ausdruckbaren Meldeblatt für Flugbewegungen. 
    2. kurzfristig: Anfrage per Telefon auf die in Flugplatzinfo eingetragenen PPR-Rufnummer.

      Die erteilte PPR Zusage gilt vorbehaltlich des auf der Homepage veröffentlichten Ampelstatus!

  3. Der aktuelle pauschale Status zum Zustand des Flugplatzes und der PPR-Genehmigung wird im Standardfall für nicht am SLP ansässige Luftfahrzeugführer auf unserer Startseite mithilfe einer Ampel-Darstellung angezeigt.

    Dabei gilt folgende Ampelfunktion:

    "Grün" 🟢
    Die PPR-Zustimmung gilt für den aktuellen Tag pauschal als erteilt.
    Eine Beeinträchtigung des Betriebszustandes des SLP wird nicht erwartet.
    Ein Betriebsleiter des SLP ist nicht zwingend anwesend, kann aber kurzfristig innerhalb von 30 min bereitstehen.
    Mit der Entscheidung zur Nutzung des Landeplatzes übernimmt der Luftfahrzeugführer die alleinige Verantwortung.

    "Gelb" 🟡
    Die PPR-Zustimmung ist vorab über Mail eingeholt und erteilt, oder wird kurzfristig über die auf der Flugplatzinfo veröffentlichten PPR-Rufnummer erteilt.
    Ein Betriebsleiter des SLP ist nicht anwesend.
    Mit der Entscheidung zur Nutzung des Landeplatzes übernimmt der Luftfahrzeugführer die alleinige Verantwortung.

    "Rot" 🔴
    Es wird für den aktuellen Tag, auch telefonisch, keine PPR-Zustimmung erteilt.
    Bereits erteilte PPR-Zustimmungen sind für den aktuellen Tag ausgesetzt.
    Gründe können sein:
    - Übergeordnete Festlegungen
    - Nicht vorhersehbare Unbenutzbarkeit des Platzes (Schneebelag, Wildschaden, aufgeweichter Boden)
    - Vorhergehende Störung im Flugbetrieb oder einem Flugunfall auf dem SLP
    - Vereinsinterne Erfordernisse

  4. Ausnahmen und Sonderregelungen

    Für den Flugbetrieb am SLP unterwiesene Luftfahrzeugführer können bei Bedarf eine pauschale PPR Genehmigung erhalten. Diese kann zeitlich befristet sein und kann aus triftigem Grund widerrufen werden.

  5. Flugbetriebsmeldung

    Diese erfolgt für nicht am Flugplatz ansässige Piloten durch Hinterlegung der Daten von Start(s) oder Landung(en) mit Hilfe der vorbereiteten Formulare unter Piloteninfo/PPR Verfahren oder alternativ am Ende dieser Seite oder über Eintrag der Landung auf dem vorab ausgedruckten Formblatt aus der Genehmigungs-E-Mail, oder ersatzweise mittels Meldekarte am Betriebsleiterwagen und Einwurf in den Briefkasten des UL-FCP e.V..

    Die Entrichtung des Landeentgelts erfolgt bevorzugt auf das in der Entgeltordnung angegebene Konto und kann nur im Ausnahmefall, bei Anwesenheit eines Betriebsleiters, direkt erledigt werden.
    Am Flugplatz ansässige Nutzer tragen ihre Daten direkt in die Datenbank oder mittels Meldung (Start-, Rund- oder Landemeldung) auf der Website ein.

    Alle Piloten sind aufgefordert mit jeder Meldung einen Kurzkommentar zum Zustand der SLB, der Rollwege und ggf. des Abstellbereiches zu hinterlassen. 

  6. Rettungsmittel

    Technische Grundausstattung nach NfL 2023-1-2792 ist nicht frei zugängig.
    In Flugplatzmitte an einer Infotafel befinden sich Feuerlöscher zur Selbsthilfe im Brandfall.

  7. Allgemeine Hinweise/Störungen im Flugbetrieb/Unfälle

    Die Kommunikationspflicht bei allen Flugphasen ist unbedingt zu beachten (Verfahren FoL, Platzrundenbetrieb).
    Vor Landung oder Start muss der Pilot den Zustand der SLB angemessen auf Eignung bewerten. Das geschieht ggf. durch Überflug und Sichtkontrolle vor Landung und durch z.B. vorheriges Abrollen vor Start.
    Bei Störungen im Flugplatzverkehr und Unfällen ist unverzüglich der Betreiber auf der unter Flugplatzinfo angegebenen Telefonnummer zu informieren.
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Meldung Flugbewegung (PDF/Download)

Startmeldung

Landemeldung

Rundflugmeldung