Regelung Flugplatzverkehr
Neufassung der Regelung des Flugplatzverkehrs
für den Sonderlandeplatz Pretzschendorf
Gemäß § 22 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wird für die Durchführung des Flugplatzverkehrs am Sonderlandeplatz Pretzschendorf folgende Regelung getroffen:
- Flugbetrieb
- Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit der Funkstelle des Flugplatzes auf dem veröffentlichten Flugfunkkanal aufzunehmen und Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Ausnahmen für Luftfahrzeuge ohne Flugfunk
regelt der Flugplatzbetreiber. - Luftfahrzeugführer haben auf dem veröffentlichten Flugfunkkanal des Flugplatzes unaufgefordert Positionen und flugbetriebliche Absichten zu melden. Ausnahmen für Luftfahrzeuge ohne Flugfunk regelt der Flugplatzbetreiber.
- Das Überfliegen der umliegenden Ortschaften ist aus Lärmschutzgründen möglichst zu vermeiden. Das Überfliegen der Talsperre Klingenberg ist möglichst zu vermeiden.
- Platzrunden sind entsprechend der aktuellen Sichtflugkarte zu fliegen.
- Der Einflug in die Platzrunden soll über den Gegenanflug bzw. rechten Gegenanflug erfolgen.
- Für Starts und Landungen ist die Start- und Landebahn zu benutzen.
- Starts und Landungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Start- und Landebahn einschließlich Sicherheitsstreifen frei von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen, Personen und sonstigen Hindernissen ist.
- Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit der Funkstelle des Flugplatzes auf dem veröffentlichten Flugfunkkanal aufzunehmen und Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Ausnahmen für Luftfahrzeuge ohne Flugfunk
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können nach § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) als Ordnungswidrigkeit geahndet oder nach § 59 LuftVG als Straftat verfolgt werden. - Inkrafttreten
Diese Regelung tritt am Tage Ihrer Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) in Kraft. Gleichzeitig wird die Regelung des Flugplatzverkehrs vom 6. August 1999 (NfL I 261/99) aufgehoben.
Sichtflugkarte Pretzschendorf
Dresden, den 15. März 2024
Landesdirektion Sachsen
Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Az.: 36-4055/51/2
Jens Pirzkall
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