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Regelung für Flugbetrieb ohne Flugleiter

  1. Betriebszeiten Flugplatz bei Flugbetrieb ohne Flugleiter
    Betriebszeit Tag mit PPR-Regelung.

  2. PPR-Verfahren

    PPR-Anfrage Tel. 0160/95268701, Email ppr@ul-flugplatz-pretzschendorf.de
    Das PPR-Verfahren ist auf der Internetseite des Flugplatzbetreibers veröffentlicht (ul-flugplatz-pretzschendorf.de).

  3. Betriebssicherer Zustand der Flugbetriebsflächen

    Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat sich vor Benutzung in geeigneter Form vom ordnungsgemäßen und hindernisfreien Zustand der Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahn, Sicherheitsstreifen, Rollbahn, Abstellfläche) sowie An- und Abflugflächen zu überzeugen. Bei nicht ordnungsgemäßem und nicht  hindernisfreiem Zustand ist die Benutzung nicht gestattet.
    Schäden auf Flugbetriebsflächen und Einrichtungen des Flugplatzes sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich zu melden.

  4. Rollbewegungen, Abstellen Luftfahrzeuge

    Auf dem Flugplatz sind keine Rollbahnen ausgewiesen. Das Rollen zum Startpunkt und nach der Landung erfolgt auf der Start- und Landebahn.
    Rollwege und Abstellplätze sind gekennzeichnet oder werden im PPR-Verfahren zugewiesen.
    Das Abstellen von Luftfahrzeugen hat ohne Behinderung anderer Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und betrieblicher Abläufe auf dem Flugplatz zu erfolgen.

  5. Zugang, Verhalten auf dem Flugplatz

    Der Flugplatz ist teilweise eingezäunt, der Eingang kann verschlossen sein. Zugang/Zufahrt zu verschlossenen Bereichen sind mit dem Flugplatzbetreiber abzustimmen.
    Der Zugang zum Flugplatz ist nur den zur Flugdurchführung gehörenden Personen gestattet.
    Gäste sind vom Luftfahrzeugführer oder von durch ihn eingewiesenen Personen am Eingang des Flugplatzes abzuholen und auch wieder dorthin zu begleiten.

  6. Meldung von Flugbewegungen, Unfällen, Störungen auf dem Flugplatz
    Flugbewegungen sind unverzüglich dem Flugplatzbetreiber zu melden:

    1. auf Formblatt am Gebäude Flugleitung und Einwurf in den Briefkasten,
    2. auf Formblatt als Download von Internetseite bzw. aus PPR-Zustimmung und Rücksendung per Email.

      Flugunfälle und Störungen nach den deutschen und europäischen Luftverkehrsvorschriften auf dem Flugplatz sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich zu melden. Die PPR-Erlaubnis ruht bei Eintritt eines Flugunfalls oder einer Störung, unabhängig von der Frage des Verschuldens bis zu einer weiteren Erlaubnis des Flugplatzbetreibers.

  7. Bezahlung von Entgelten

    Die Bezahlung von Entgelten erfolgt entsprechend dem Formblatt zur Meldung von Flugbewegungen bar oder mit Überweisung.

  8. Sonstiges, Hinweise

    Grenzpolizeilichen Maßnahmen und zollrechtlichen Verfahren sind bei Flugbetrieb ohne Flugleiter nicht möglich.

 

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