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Entgeltordnung

für die Nutzung des UL-Flugplatzes Pretzschendorf ab Januar 2024

  1. Allgemeines
    1. Mit Erhebung von Entgelt wird der wirtschaftliche Betrieb des Sonder-landeplatzes unterstützt.
    2. Entgeltpflicht gilt nicht für Vereinsmitglieder.
    3. Zahlung:

      Bevorzugt wird die Überweisung auf das Konto des FCP e.V. :
      IBAN: DE92 8505 0300 3033 0008 50
      mit Angabe: Pilot, Start-/ Landegebühr , Datum ;

      alternativ kann bei Anwesenheit einer Flugleitung vor Ort bezahlt werden.
  2. Flugbetriebsentgelt
    1. Start- und Landeentgelt für:
  1.  

Luftsportgerät

Entgelt in € je Start und / oder Landung

UL mit starren Tragflächen

2,00

UL-Tragschrauber /Hubschrauber

2,00

Motorschirm / MS-Trike

1,00

  1. Abstell- und Standentgelt

    1. Entgelt für einen Abstellplatz in der Halle wird mit einem gesonderten Mietvertrag geregelt. Dieser wird vom Vorstand des UL-FCP e.V. ausgestellt.
    2. Für im Freien abgestellte Luftfahrzeuge wird ein Stellplatzentgelt von 5,00€/Tag fällig. Der Stellplatz wird vom Beauftragten des Betreibers zugewiesen. Das Stellplatzentgelt beinhaltet keinen Betrag für eventuelle Versicherungen gegen Wettereinfluss, Vandalismus und Diebstahl. Für die Sicherheit des abgestellten Luftfahrzeuges muss der Benutzer selbst sorgen.
  2. Änderungsvorbehalt
    1. Änderungen der Entgeltordnung zwecks Ergänzung oder Aktualisierung bleiben vorbehalten